Tarifbestimmungen

Gültig ab 1. Januar 2017

Die Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen, Tieren und Sachen im Norderneyer Nahverkehr (NNV) auf den Linien 1 · 2 · 3 · 5 · 6.

Für die Preisbildung ist der Tarifraum in Tarifzonen eingeteilt.

3.1. Fahrpreise und deren Tarifzone ergeben sich aus der gültigen Fahrpreistafel. Der Fahrpreis richtet sich nach der Anzahl der durchfahrenen Tarifzonen. Ermäßigungen wie NorderneyCard, Niedersachsenticket u. ä. haben keine Gültigkeit.

3.2. Die in der Fahrpreistafel angegebenen Fahrpreise für Kinder gelten für Kinder bis einschließlich 13 Jahre. Kleinkinder bis einschließlich 5 Jahre werden in Begleitung einer Aufsichtsperson mit gültigem Fahrschein unentgeltlich befördert. Eine Aufsichtsperson (Ticketinhaber) kann bis zu drei Kleinkinder unentgeltlich mitnehmen. Ansonsten ist der Fahrpreis für Kinder zu entrichten. Abweichungen von diesen Bestimmungen für bestimmte Fahrscheinangebote sind jeweils gesondert aufgeführt.

Alle Fahrpreise berechtigen zur Mitnahme eines handelsüblich großen Gepäckstückes. Aus Sicherheitsgründen ist die Beförderung von Fahrrädern, Gepäcktransportern, Bollerwagen u. ä. ausgeschlossen.

Einzelkarten gelten für eine Fahrt auf den unter Nummer 1 der Tarifbestimmungen aufgeführten Linien und berechtigen zum Umsteigen. Rund- und Rückfahrten sind nicht gestattet. Einzelkarten gelten 90 Minuten ab Ausgabe.

6.1. Tages Hin – und Rückfahrkarten berechtigen am Gültigkeitstag (Aufdruck auf dem Fahrschein) für eine Fahrt hin und eine Fahrt zurück auf den unter Nummer 1 der Tarifbestimmungen aufgeführten Linien. In Verbindung mit dem Kauf einer Tagesrückfahrkarte von Norddeich nach Norderney an den Verkaufsstellen der AG Reederei Norden-Frisia gelten die in der Fahrpreistafel ausgewiesenen Ermäßigungen.

Mehrfahrtenkarten werden personenbezogen ausgegeben und sind nicht übertragbar. Mehrfahrtenkarten gelten für eine Fahrt auf den unter Nummer 1 der Tarifbestimmungen aufgeführten Linien und werden vor Fahrtantritt vom Busfahrer entwertet. Die Mehrfahrtenkarten behalten ein Jahr nach dem Kaufdatum ihre Gültigkeit.

Zeitkarten werden personenbezogen ausgegeben und sind nicht übertragbar. Zeitkarten berechtigen für 30 Tage ab dem Ausgabetag für beliebig viele Fahrten auf den unter Nummer 1 der Tarifbestimmungen aufgeführten Linien.