Tarifbestimmungen

Gültig ab 25. Dezember 2024 (Auszug - vollständig im Downloadbereich)

Die Tarifbestimmungen gelten für die Nutzung der Linien 1, 2, 3, 5 und 6 des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auf Norderney.

Norderney ist auf den Linien 1, 2, 3, 5 und 6 in zwei Tarifzonen unterteilt. Eine Tarifzone bildet der Inselwesten der Insel Norderney (bis Haltestelle Meierei. Die zweite Tarifzone bildet der Inselosten.

5.1 Die Fahrpreise ergeben sich aus der gültigen Fahrpreistafel. Der Fahrpreis richtet sich nach der Anzahl der durchfahrenen Tarifzonen.

5.2 Die in der Fahrpreistafel angegebenen Fahrpreis für Kinder gelten für Kinder bis einschließlich 13 Jahre. Kleinkinder bis einschließlich 5 Jahre werden in Begleitung einer Aufsichtsperson mit gültigem Fahrschein unentgeltlich befördert. Eine Aufsichtsperson (Ticketinhaber) kann bis zu drei Kleinkinder unentgeltlich mitnehmen. Darüber hinaus ist der Fahrpreis für Kinder zu entrichten.

5.3 Alle Fahrpreise inkludieren ein kleines persönliches Gepäckstück (kleiner 55x40x20 cm), z.B. Handtasche, Laptoptasche oder kleiner Rucksack.

6.1 Für Gepäckstücke ab den Maßen 55 x 40 x 20 cm ist ein zusätzliches Entgelt pro Gepäckstück zu entrichten. Das Entgelt ergibt sich aus der gültigen Preistafel.

7.1 Mehrfahrtenkarten werden personenbezogen ausgegeben und sind nicht übertragbar.

8.1 Mehrfahrtenkarten werden personenbezogen ausgegeben und sind nicht übertragbar.

Das JugendTicket des Verkehrsverbund Ems-Jade (VEJ) wird anerkannt.

10.1 Das Deutschlandticket wird anerkannt.

10.4 Das Deutschlandticket ist nicht übertragbar und wird als persönlicher Fahrausweis in Form einer Chipkarte oder als Handyticket ausgegeben, der mindestens den Namen und Vornamen des Fahrgastes beinhaltet.

10.5 Ein Fahrausweis, der als Barcode-Ticket ausgegeben wird, beinhaltet zudem das Geburtsdatum des Fahrgastes. Das Gleiche gilt für alle ab dem 01.01.2025 ausgestellten Chipkarten.

10.6. Zur Legitimation ist ein amtliches Lichtbilddokument mitzuführen und unaufgefordert vorzuzeigen.

11.1 Schwerbehinderte Menschen haben nur mit Original-Ausweis und Wertmarke Anspruch auf kostenlose Beförderung.

11.2 Bei Eintragung „B“ im Schwerbehindertenausweis wird die Begleitperson unentgeltlich befördert.